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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemein
Unsere Angebote und Leistungen im Namen von "Dr. House Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen" unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese für die von beiden Parteien abgesprochenen und dokumentierten Geschäftsbeziehungen. Mit Beginn der Dienstleistung, gelten diese als angenommen Eine Gegenbestätigung ist nicht von Nöten, insofern nicht anders gewünscht. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur in schriftlicher Form, spezifisch auf den Auftrag bezogen, wirksam.
§2 Vertragsabschluss
Alle im Namen von „Dr. House Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen“ erstellten Angebote sind unverbindlich. Eine Verbindlichkeit tritt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers, im Rahmen des erstellten Angebotes, ein. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Bestätigung dazu bereit, dass vom Dienstleister erstellte „vorher/nachher“ Fotos (ausschließlich zu Werbezwecken) verwendet werden dürfen. Im Gegenzug wahrt der Auftraggeber die Privatsphäre des Auftraggebers so, dass dieses Bildmaterial keine Rückschlüsse auf Adressen oder sonstige sensible Daten zulässt. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Beauftragung einer Angebotserstellung dazu bereit, dort angegebene Daten, Positionen und Kalkulationen (ohne Zustimmung des Dienstleisters) Dritten nicht zugänglich zu machen.
3§ Leistungen
Die im Angebot aufgeführten und beschriebenen Leistungen, sind vom Dienstleister (namentlich „Dr. House Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen“) im Rahmen der Beschreibung umzusetzen.
§4 Fristen
Die auf den Angeboten enthaltenen Fristen sind verbindlich. Sofern diese vom Auftraggeber überschritten wurden, ist es „Dr. House Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen“ vorbehalten, ein neues Angebot zu erstellen oder die Frist zu verlängern. Die Leistungserbringung seitens Dienstleister findet gemäß Kundenabsprache statt. Sofern höhere Gewalten, behördliche Auflagen oder ähnlich nicht beeinflussbare Faktoren dies nicht zulassen, ist es dem Dienstleister vorbehalten diese Frist zu verlängern.
§5 Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde bestätigt mit Auftragsannahme, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Grundstückes bzw. Objektes ist (oder in einer vergleichbaren Position), welche Ihn dazu legitimiert, diese Arbeiten ausführen zu lassen. Er klärt sich ebenso mit den Voraussetzungen, der im Angebot enthaltenen Bedingungen, einverstanden, welche die Bereitstellung von Strom, Wasser und Zugänglichkeit des Arbeitsortes regeln. Nach Fertigstellung der Arbeiten, gewährt „Dr. House Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen“ eine Frist von einer Woche, zur Beanstandung von gegebenenfalls aufgetretenen Mängeln. Sofern diese Frist verstrichen ist, wird davon ausgegangen, dass der Kunde keine Mängel zu beanstanden hat. Mit Rechnungseingang erklärt sich der Kunde dazu bereit, die dort gestellte Frist einzuhalten und den Betrag ohne Abzüge und unter angegebenen Bedingungen bzw. Konditionen an den Rechnungssteller zu entrichten. Andere Zahlungsweisen oder ähnliche Optionen sind gemäß Absprache, unter schriftlicher Festhaltung, möglich.
§6 Haftung und Mängel
„Dr. House Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen“ beschränkt seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Materialschwäche an Gebäude- und Grundstück des Auftraggebers, aufgrund von Alterserscheinungen und Verschleiß, inkludiert keine Haftung an den Dienstleister. Der Auftraggeber erklärt sich mit möglichen auftretenden Schäden, auf welche der Dienstleister im Rahmen des Gespräches der Auftragserstellung hingewiesen hat, einverstanden. Mängel sind, wie unter den Fristen beschrieben, anzuzeigen. Mängel sind nur anzuzeigen, wenn diese nicht unter die möglichen Abnutzungserscheinungen fallen, über die der Auftraggeber im Vorfeld hingewiesen hat und dies schriftlich dokumentiert wurde.
§7 Salvatorische Klausel
Die salvatorische Klausel greift auch im Rahmen der Dienstleistungen von „Dr. House Grundstücks- und Gebäudedienstleistungen“ für Arbeiten, die in Rechnung gestellt werden können.